Digitalisierung in der Justiz und anderen Einrichtungen des öffentlichen Rechts
Die Digitalisierung und damit das papierlose Kommunizieren und Übermitteln von Daten und elektronischen Dokumenten/Schriftsätzen sowie Anträgen hat nun auch die Gerichte und alle Einrichtungen des öffentlichen Rechtes erreicht.
Dies bedeutet, dass die Gerichte, Bundesbehörden, Krankenkassen, Rentenversicherungen und andere Einrichtungen des öffentlichen Rechtes verpflichtet sind, für den Bürger eine papierlose und rechtssichere Kommunikationsmöglichkeit anzubieten.
Dazu wurde die bereits bestehende EGVP-Struktur um ein weiteres elektronisches Postfach erweitert. Die Einführung des sogenannten elektronischen Bürgerpostfaches eBo oder dem "MeinJustizPostfach" soll diesen Weg ebnen.
Schriftsätze, Anträge und andere Eingaben an das Gericht oder einer Behörde, die auf diesen elektronischen Wegen versendet werden, werden elektronisch signiert, eine Unterschrift ist daher nicht mehr nötig.
Die Berufs- und Vereinsbetreuer sind hier nun dringend aufgefordert, diese digitale Kommunikation zu nutzen.
Aber auch ein ehrenamtlicher Betreuer kann diese Kommunikationsform zukünftig nutzen, muss er aber nicht.
Die Einreichung von Anträgen, Berichten und sonstigem Schriftverkehr ist auf diesem schnellen elektronischen Kommunikationsweg als ein rechtskonformer Weg möglich und ersetzt den Post- und Papierweg auf lange Sicht.
Ein eBo ist allerdings mit Kosten verbunden für die dazu nötige Software.
Für den Bürger mit wenig Postverkehr in die Justiz oder Ämter und damit für einen ehrenamtlichen Fremd- oder Angehörigenbetreuer ist die kostenfreie Version des Bürgerpostfaches vorgesehen. Das "Mein Justizpostfach (MJP)" steht als Browseranwendung zur Verfügung. Um es verwenden zu können, ist allerdings eine Identifizierung notwendig. Dafür benötigt man einen elektronischen Identitätsnachweis wie z.B. einen Personalausweis mit Pin.
Näheres zu diesem kostenfreien Bürgerpostfach erfahren Sie unter: https://egvp.justiz.de/buerger_organisationen/index.php
Für alle, die nicht über den elektronischen Weg arbeiten möchten oder können, bleibt weiterhin die Möglichkeit bestehen, per Post Anträge bei den entsprechenden Stellen, Gerichten und Behörden einzureichen.