Inflationsausgleichspauschale
Anerkennung für ehrenamtliche Betreuer: Mehr Geld - weniger Bürokratie
Die Bundesregierung will ihrer Anerkennung für ehrenamtliche Betreuer mehr Ausdruck verleihen. Es wurde deshalb beschlossen, dass ehrenamtliche Betreuer neben der jährlichen Aufwandspauschale von 425,00 EUR eine Sonderzahlung zum Ausgleich von inflationsbedingten Mehrkosten in Höhe von 24 EUR erhalten können. Die Regelung gilt vorerst für die Jahre 2024 und 2025 und findet Anwendung für Anträge mit einem Fälligkeitstermin ab dem 01.01.2024.
Zudem sollen potentielle ehrenamtliche Betreuerinnen und Betreuer von bürokratischen Hürden entlastet werden. Die für die Betreuerbestellung notwendige Auskunft aus dem zentralen Schuldnerverzeichnis sollen künftig die Betreuungsbehörde einholen. Eine Aufgabe, die ehrenamtliche Betreuer bisher mit viel Aufwand selbst übernehmen mussten.
Auch für berufliche Betreuerinnen und Betreuer soll es eine Inflationsausgleichs-Sonderzahlung geben. Die vorgesehene Zahlungshöhe von 7,50 Euro pro Monat und pro geführter Betreuung orientiert sich am Tarifabschluss für den öffentlichen Dienst von Bund und Kommunen vom 22. April 2023.
Quelle:
https://www.ehrenamtliche-betreuer-bw.de/wissensportal-fuer-ehrenamtliche-betreuer